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Informationen zur Mehrwertsteuer 2020

Nach aktuellen Stand senkt die Bundesregierung für das zweite Halbjahr die Mehrwertsteuer von 19% auf 16%. Wir geben Ihnen hier aktuelle Informationen dazu. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Lage alle Informationen ohne Gewähr sind.

Gedanken zur Mehrwertsteuer
 

 

Was macht die Deutsche Carportfabrik GmbH & Co. KG

 
Wir betreiben viele Seiten zu verschiedenen Produktkategorien (Holzcarports, Stahlcarports, Fertiggaragen, Terrassendächer und mehr) die alle mit Konfiguratoren zur Preiskalkulation ausgestattet sind. In der Kürze der Zeit entsteht für uns ein großer Aufwand der Mehrwertsteueränderung gerecht zu werden. Wir sind hier mit den Programmierern unserer Konfiguratoren, unserer Unternehmenssoftware und unseren Steuerberatern in regem Austausch. Alle diese beteiligten sind durch die kurzfristige Aktion extrem überfordert. Dieser Aufwand belastet unser Unternehmen mit Zusatzkosten, welche natürlich gedeckt werden müssen.

Bruttopreise unverändert

Aus diesen Gründen werden wir die Bruttopreise bis Ende 2020 unverändert lassen. Das klingt zunächst so, als ob sich nichts ändert, dem ist allerdings nicht so. Je nach Kunde, Auftragsdatum und Lieferdatum hat es unterschiedliche Auswirkungen

 

 

Private Endkunden und Unternehmen

Für Unternehmen, welche Vorsteuerabzugsberechtigt sind ändert sich unter dem Strich nichts, da die Umsatzsteuer gezahlt, aber später auch erstattet wird, egal wie hoch diese ist.

Bei Privatpersonen und Kleinunternehmen welche nicht Vorsteuerabzugsberechtigt sind hat die Mehrwertsteuer unterschiedliche Auswirkungen. Diese ist abhängig von Auftragsdatum und Lieferdatum.

Auftragsdatum

Aufträge bis zum 30.06.20 werden unverändert mit 19% Mehrwertsteuer bestätigt. Aufträge ab dem 01.Juli werden dann zum gleichen Bruttopreis allerdings mit 16% Mehrwertsteuer bestätigt. Ab dem 01.01.21 wird dann wieder mit 19% Mehrwertsteuer berechnet.

Lieferdatum

Das Lieferdatum ist das Leistungs- & Rechnungsdatum und deshalb maßgeblich für den Mehrwertsteuersatz der Rechnung. Aufträge die bis zum 30.06.20 bestellt und auch vor diesem Datum geliefert werden, werden unverändert mit 19% Mehrwertsteuer berechnet. Aufträge die ab dem 01. Juli geliefert werden, werden dann mit 16% Mehrwertsteuer berechnet.

 

 

FAZIT: Bei bestimmten Konstellationen spart man 3% Mehrwertsteuer

Dann sparen Sie 3% Mehrwertsteuer

Wenn Sie bis zum 30.06.20 bestellen und das Lieferdatum zwischen 01.07.20 und 31.12.20 liegt bestellen Sie mit 19% Mehrwertsteuer bekommen aber weniger Brutto berechnet, da der Rechnungsbetrag nur 16% Mehrwertsteuer enthält. Der Bruttobetrag der Auftragsbestätigung ist also höher als der zu zahlende Rechnungsbetrag.

Dann ändert sich nichts für Sie

Wenn Sie nach dem 30.06.20 bestellen und/oder wenn das Lieferdatum zwischen 01.07.20 und 31.12.20 liegt ist der zu zahlende Rechnungsbetrag auch der Bruttobetrag der Auftragsbestätigung.

Lieferungen ab 2021

Wenn Sie erst ab 2021 beliefert werden wollen könnte es sein, dass eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zurück auf 19% nachteilig für Sie ist. In dem Fall wäre es besser bis zum 30.006.20 zu bestellen. Dann entspricht der Bruttobetrag der Auftragsbestätigung dem Bruttobetrag der Rechnung. Wenn Sie im zweiten Halbjahr 2020 mit 16% Mehrwertsteuer bestellen aber erst 2021 beliefert werden erhöht sich der Betrag voraussichtlich um 3% Mehrwertsteuer. In dem Fall sprechen Sie mit unserem Fachberater. Dieser kann Ihnen Lösungen anbieten.