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Informationen zur Mehrwertsteuer 2020
Nach aktuellen Stand senkt die Bundesregierung für das zweite Halbjahr die Mehrwertsteuer von 19% auf 16%. Wir geben Ihnen hier aktuelle Informationen dazu. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Lage alle Informationen ohne Gewähr sind.
Was macht die Deutsche Carportfabrik GmbH & Co. KG
Bruttopreise unverändert
Aus diesen Gründen werden wir die Bruttopreise bis Ende 2020 unverändert lassen. Das klingt zunächst so, als ob sich nichts ändert, dem ist allerdings nicht so. Je nach Kunde, Auftragsdatum und Lieferdatum hat es unterschiedliche Auswirkungen
Private Endkunden und Unternehmen
Für Unternehmen, welche Vorsteuerabzugsberechtigt sind ändert sich unter dem Strich nichts, da die Umsatzsteuer gezahlt, aber später auch erstattet wird, egal wie hoch diese ist.
Bei Privatpersonen und Kleinunternehmen welche nicht Vorsteuerabzugsberechtigt sind hat die Mehrwertsteuer unterschiedliche Auswirkungen. Diese ist abhängig von Auftragsdatum und Lieferdatum.
Auftragsdatum
Aufträge bis zum 30.06.20 werden unverändert mit 19% Mehrwertsteuer bestätigt. Aufträge ab dem 01.Juli werden dann zum gleichen Bruttopreis allerdings mit 16% Mehrwertsteuer bestätigt. Ab dem 01.01.21 wird dann wieder mit 19% Mehrwertsteuer berechnet.
Lieferdatum
Das Lieferdatum ist das Leistungs- & Rechnungsdatum und deshalb maßgeblich für den Mehrwertsteuersatz der Rechnung. Aufträge die bis zum 30.06.20 bestellt und auch vor diesem Datum geliefert werden, werden unverändert mit 19% Mehrwertsteuer berechnet. Aufträge die ab dem 01. Juli geliefert werden, werden dann mit 16% Mehrwertsteuer berechnet.
FAZIT: Bei bestimmten Konstellationen spart man 3% Mehrwertsteuer
Dann sparen Sie 3% Mehrwertsteuer
Wenn Sie bis zum 30.06.20 bestellen und das Lieferdatum zwischen 01.07.20 und 31.12.20 liegt bestellen Sie mit 19% Mehrwertsteuer bekommen aber weniger Brutto berechnet, da der Rechnungsbetrag nur 16% Mehrwertsteuer enthält. Der Bruttobetrag der Auftragsbestätigung ist also höher als der zu zahlende Rechnungsbetrag.
Dann ändert sich nichts für Sie
Wenn Sie nach dem 30.06.20 bestellen und/oder wenn das Lieferdatum zwischen 01.07.20 und 31.12.20 liegt ist der zu zahlende Rechnungsbetrag auch der Bruttobetrag der Auftragsbestätigung.
Lieferungen ab 2021
Wenn Sie erst ab 2021 beliefert werden wollen könnte es sein, dass eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zurück auf 19% nachteilig für Sie ist. In dem Fall wäre es besser bis zum 30.006.20 zu bestellen. Dann entspricht der Bruttobetrag der Auftragsbestätigung dem Bruttobetrag der Rechnung. Wenn Sie im zweiten Halbjahr 2020 mit 16% Mehrwertsteuer bestellen aber erst 2021 beliefert werden erhöht sich der Betrag voraussichtlich um 3% Mehrwertsteuer. In dem Fall sprechen Sie mit unserem Fachberater. Dieser kann Ihnen Lösungen anbieten.